Kategorie:Jugendberufshilfe
Aus Flexikon
Unter dem Begriff Jugendberufshilfe werden eine Vielzahl von staatlichen Leistungen und Angeboten zur beruflichen und sozialen Eingliederung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen im Übergang von Schule in Berufsausbildung und von Ausbildung ins Erwerbsleben subsumiert. Das Leistungsspektrum der JBH umfasst:
- berufsorientierende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen,
- vollzeitschulische Ausbildungen,
- ausbildungsbegleitende Hilfen,
- qualifizierende Beschäftigungsmaßnahmen,
- Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr (z.B. individuelle sozialpädagogische Hilfen, Beratungsangebote, aufsuchende/mobile Jugendsozialarbeit und niedrigschwellige Beschäftigungs-maßnahmen in Jugendwerkstätten).
Die Maßnahmen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern vorgehalten bzw. ausgeschrieben, über Bund, Land, Kommunen oder EU-Programme finanziert und i. d. R. von Bildungsträgern und Trägern der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit durchgeführt. Daneben beteiligen sich die Einrichtungen an den jeweils separat ausgeschriebenen Modellprojekten- und programmen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
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